Ein Paar wohnt seit 26 Jahren in einem Miethaus in Nyon VD. Der Mietzins betrug bis vor kurzem 2250 Franken. Der Vermieter kündigte den Vertrag «aus wirtschaftlichen Gründen». Er wolle von einem nächsten Mieter einen höheren Zins verlangen. Dagegen wehrte sich das Paar mit Erfolg. Sämtliche Instanzen bis zum Bundesgericht beurteilten die Kündigung als missbräuchlich. Begründung: Der Mietzins sei bereits zu hoch. Es genüge nicht, auf die durchschnittlichen kantonalen Mietpreise zu verweisen, ohne Lage, Zimmergrösse und Zustand der Wohnung zu berücksichtigen. Die Gerichte reduzierten den Mietzins sogar auf 1900 Franken.

Bundesgericht, Urteil 4A_448/2021 vom 11. April 2022