Ein Bäcker aus dem Kanton Waadt ­stürzte mit dem Velo und verletzte sich an der rechten Schulter. Er war über den Arbeitgeber bei der Helsana gegen Unfälle versichert. Diese zahlte die ärztliche Behandlung sowie Taggelder und schickte den Verunfallten zu einem medizinischen Gutachter. Gestützt auf dessen Bericht beurteilte die Versicherung den Bäcker nach fünf Monaten als geheilt und stellte die Zahlungen ein. Der Mann wehrte sich, weil der Gutachter nicht unabhängig war. Dieser teile seine Praxis mit einem Vertrauensarzt der Helsana. Das Kantonsgericht und das Bundesgericht gaben dem Bäcker recht und beurteilten den Arzt als befangen. Die Helsana muss den Mann nun zu ­einem unabhängigen Gutachter schicken.

Bundesgericht, Urteil 8C_514/2021 vom 27. April 2022