Eine 45-jährige Baslerin beantragte bei der Swica die Kostenübernahme für zwei Zahnprothesen von 23 404 Franken. Die Krankenkasse lehnte das ab. Die Frau beschwerte sich vor dem So­zialversicherungsgericht Basel-Stadt. Mit Erfolg: Das Gericht verpflichtete die ­Swica, das künstliche Gebiss zu bezahlen. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid. Bei Geburtsgebrechen ­müssten Krankenkassen die Behandlungskosten auch nach dem 20. Altersjahr des Patienten übernehmen, wenn diese erst dann nötig würden.

Bundesgericht Urteil 9C_388/2020 vom 3. März 2021