Trennungen von ledigen Paaren beschäftigen die Gerichte nur selten. In diesem Fall aber doch. Ein 55-jähriger Aargauer klagte seine Freundin am Bezirksgericht Kulm AG ein, nachdem sie ihn verlassen hatte. Sie schulde ihm noch insgesamt 3944 Franken, bringt die Anwältin des Ex-Partners vor dem Einzelrichter vor.

Das Paar wohnte von 2012 bis 2019 im Haus des Mannes zusammen. Während dieser Zeit hätten sie die Lebenshaltungskosten je hälftig getragen, f&au...