Ein Kindergärtler und drei Schüler aus Schaffhausen reklamierten bei der Gemeinde: Ihr Schulweg sei zu lang und ­daher unzumutbar. Sie forderten die ­Einrichtung einer Schulbushaltestelle in ihrem Quartier. Gemeinde und Regierungsrat wiesen das Gesuch ab. Das Obergericht Schaffhausen hiess dagegen die Beschwerde des Kinder­gärtlers gut: Er habe einen Hinweg von 36 und einen Rückweg von 40 Minuten zurückzulegen – das sei für einen Kindergärtler unzumutbar. Die drei Primar­schüler dagegen hätten einen Schulweg von 28 bis 34 Minuten. Dies sei für Schüler ihres Alters kein Problem. Der Ball liegt nun wieder bei der Gemeinde.

Obergericht Schaffhausen, Urteil 60/2022/8 vom 23. August 2022