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Der Vermieter einer 3-Zimmer-Wohnung in Zürich erhöhte die Miete von 1795 auf 1839 Franken. Als Begründung gab er eine zu tiefe Rendite an. Einen Monat später kündigte er die Wohnung, weil die Rendite immer noch zu tief sei. Die Mieter wehrten sich. Neun Monate später erhöhte der Vermieter während des laufenden Verfahrens den Mietzins auf 2794 Franken.
Die Mieter wehrten sich erneut. Das Mietgericht Zürich wies ihre Anfechtung ab. Das Obergericht Zürich und das Bundesgericht hingegen beurteilten die Kündigung und die zweite Mietzinserhöhung als ungültig. Ein Vermieter dürfe den Mietzins nur einmal wegen zu tiefen Ertrags erhöhen.
Bundesgericht, Urteil 4A_548/2023 vom 14. Februar 2024
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