Ein Familienvater aus dem Kanton Aargau ­wurde beschuldigt, seine von ihm ­getrennt lebende Ehefrau und die  gemeinsamen Kinder bedroht und geschlagen zu ­haben. Die Staats­anwaltschaft ordnete eine Speichel­probe und die Erstellung ­eines ­DNA-Profils an. ­Dagegen beschwerte sich der Beschuldigte. Er verlangte, dass die zu Unrecht gespeicherten ­Daten gelöscht werden. Das Bundes­gericht gab ihm recht. Für das vor­liegende Strafverfahren sei ein DNA-Test nicht notwendig. Und für ­weitere Delikte des Beschuldigten liege kein ­konkreter Verdacht vor.

Bundesgericht, Urteil 1B_508/2022 vom 16. Dezember 2022