Ein Ehepaar aus dem Kanton Neuenburg bestand darauf, in der Steuererklärung den vollen Betrag der Krankenkassenprämien von rund 11'000 Franken vom Einkommen abzuziehen. Die vom Gesetz vorgesehene Pauschale von 6400 Franken sei zu tief und verletze die Verfassung, wonach die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen müsse.

Mit diesem Argument hatten die beiden bei allen Instanzen keinen Erfolg. Das Bundesgericht bestätigte die Zulässigkeit der Begrenzung des maximalen Abzugs für die Prämien. Das bringe zwar einen gewissen Schematismus mit sich, verletze die Verfassung aber nicht.

Bundesgericht, Urteil 9C_213/2023 vom 30. April 2024