Ja. Es gilt dasselbe wie bei einer erneuten Heirat. Wurde im Scheidungs­verfahren nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, so ist der Unterhaltsanspruch Ihrer Ex-Frau mit dem Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft von Gesetzes wegen hinfällig geworden. Ihre Zahlungspflicht ist somit erloschen. Zu viel bezahlte Alimente können Sie von Ihrer Ex-Frau zurück­fordern.