Nein. Eine vorzeitige Löschung aus dem Strafregister ist nicht möglich. Ihr Strafregistereintrag wird nach zehn Jahren von Amtes wegen entfernt. Der Eintrag ist aber nicht mehr auf ­einem allfällig von Ihnen eingeholten Registerauszug vermerkt, weil Sie sich bis zum Ablauf der Probezeit bewährt haben.