Nein. Ein Ehepaar ist von Gesetzes wegen verpflichtet, gemeinsam für den ehelichen Unterhalt aufzukommen – unabhängig vom ehelichen Güterstand. Diese eheliche Beistandspflicht umfasst grundsätzlich den gesamten Lebensbedarf einer Familie – etwa die Wohn-, Haushalts- und Gesundheitskosten, die Versicherungsprämien –, aber auch die Kosten des Pflegeheims. Eine Gütertrennung würde daran nichts ändern.