Ja. Im internationalen Verhältnis ist für eine Scheidungsklage das Gericht am schweizerischen Wohn­sitz der klagenden Partei zuständig. Voraussetzung: Sie müssen mindestens ein Jahr in der Schweiz wohnen oder das schweizerische Bürgerrecht besitzen. 

Als Schweizerin mit Wohnsitz in der Schweiz können Sie die Klage somit beim Gericht an Ihrem Wohnort einreichen. Dieses Gericht  ist auch für die Regelung der Nebenfolgen (Sorgerecht, Unterhalt) zuständig. 

Dabei kommt schweizerisches Recht zur Anwendung – mit Ausnahme der güterrechtlichen Auseinandersetzung, die sich in Ihrem Fall nach deutschem Recht richtet. Denn hier ist das Recht des Staates anwendbar, in dem die Ehegatten zuletzt gleichzeitig ihren Wohnsitz hatten.