Eine Frau übernachtete im Berner Oberland in einem Fünf-Sterne-Hotel. Als sie im Wellness-Bereich war, stahl ihr jemand aus dem Zimmer Schmuck im Wert von 19 800 Franken. Der Täter wurde wegen Diebstahls verurteilt, hatte jedoch kein Geld, um Schadenersatz zu zahlen. Die Bestohlene forderte deshalb vom Hotel Schadenersatz. Das Regionalgericht in Thun und das Obergericht sprachen ihr nur 1000 Franken zu. Laut Gesetz haftet ein Gastgeber nur für ­diesen Betrag, wenn er keinen Fehler ­gemacht hat. Darüber hinaus haftet er nur bei Verschulden. Das konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden.

Obergericht Bern, Urteil ZK 21 327 vom 15. November 2022