Nein. Beim von Ihnen abgeschlossenen Vertrag handelt es sich rechtlich betrachtet um ein Haustürgeschäft. Darunter versteht man einen Vertragsabschluss, bei dem man als Konsument vom Verkäufer überrumpelt wurde – sei es zu Hause, am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffent­lichem Grund, an einer Werbeveranstaltung oder am Telefon. In solchen Fällen kann man ohne Begründung innert 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Ausnahme: Die Vertragsverhandlungen wurden ausdrücklich gewünscht. Die Initiative zu den Vertragsverhandlungen mit dem Matratzenverkäufer haben aber nicht Sie ergriffen. Folglich können Sie den Vertrag innert 14 Tagen ­widerrufen. Der Verkäufer hat Sie aber nicht schriftlich über Ihr Widerrufsrecht ­informiert. Deshalb hat die 14-tägige Frist noch gar nicht zu laufen begonnen.