Der 35-jährige Kläger beauftragte im Juli 2019 ein Bauunternehmen damit, für ihn ein Haus zu bauen. Nach anderthalb Jahren konnte er sein Eigenheim beziehen. Doch er entdeckte Mängel, wie sein Anwalt dem Einzelrichter vor dem Bezirksgericht Affoltern ZH schildert: «Bereits bei der Abnahme des Hauses entdeckte mein Klient, dass entgegen dem Baubeschrieb keine Schliess­anlage am Gartentor montiert worden war.»

Aus welchen Gründen, sei ihm nicht...