Nein. Das Gesetz sieht nur vier Wochen vor. Dies im Gegensatz zu vielen Gesamtarbeitsverträgen. Dort findet man häufig eine zusätzliche Woche für über 50-Jährige. In Ihrem Fall gilt aber kein Gesamtarbeitsvertrag, und auch in Ihrem persönlichen Arbeitsvertrag steht nichts davon. ­Einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Wochen Ferien haben Angestellte nur bis zum Erreichen des 20. Altersjahres.