Ja. Bei einem Gleitzeit-Vertrag können Sie als Angestellte selbst entscheiden, ob Sie die vertragliche Arbeitszeit über- oder unterschreiten wollen. Gleichzeitig sind Sie aber dafür verantwortlich, dass die ver­traglich vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wird. Das heisst auch: Sie müssen kontrollieren, dass der Umfang der Mehr- oder Minderstunden während Ihrer Kündigungsfrist noch ausgeglichen werden könnte. Mehrstunden, die in der Kündigungsfrist nicht kompensiert werden, ver­fallen ohne Entschädigung – ausser die Kompensation wäre aufgrund von Wei­sungen des Arbeitgebers nicht möglich.