Nein. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, gilt grundsätzlich der dortige Güterstand – und zwar rückwirkend auf den Zeitpunkt Ihrer Heirat. Sie können jedoch schriftlich vereinbaren, dass der neue Güterstand erst ab dem Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels gelten soll. Kein Wechsel zum ausländischen Güterstand findet statt, wenn Sie dies durch eine schriftliche Vereinbarung ausschliessen oder ­einen Ehevertrag abgeschlossen haben.