Ja. Während der Dauer des Anfechtungsverfahrens sind die Wirkungen der Kündigung aufgeschoben. Solange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, ­haben Sie somit das Recht, in der Wohnung zu bleiben, und müssen diese auch am Kündigungstermin nicht zurückgeben. Dasselbe gilt während der Dauer eines Erstreckungsverfahrens. Ausnahme: Verlangt der Mieter eine einmalige Erstreckung von einer bestimmten Dauer, muss er das Mietobjekt spätestens nach Ablauf dieser Zeit verlassen.