Die Parteien treffen sich an einem regnerischen Tag am Bezirksgericht Meilen ZH. Beim Mieter handelt es sich um einen 68-jährigen Rentner, begleitet von einem Anwalt. Dieser beantragt die Aufhebung der Kündigung, sie sei «missbräuchlich». Sein Klient lebt von einer bescheidenen Altersrente. Daher hat ihm das Gericht die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Das heisst, er muss keine Gerichts- und Anwaltskosten zahlen.

Vor fünf Jahren eine ...