Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. So sehen es Zivil- und Strafprozessordnung, Bun­desverfas­sung, kan­tonale Erlasse und gar die ­europäische Menschenrechtskonvention vor. Ausnahmen gibt es wenige: Familienrechtliche Ver­hand­lungen sind nie öffentlich. Bei Sexualdelikten wird das Publikum oft zum Schutz der Opfer ausgeschlossen.

Die Öffentlichkeit dient der Sicherung von fairen Ver­fahren und der Kontrolle der Justiz. Die B&...