Die Lebensmittelkontrolle des Kantons Luzern beanstandete die Trinkwasserqualität in Sursee: Der Höchstwert eines Abbauprodukts des Pilzvernichtungsmittels Chlorothalonin sei überschritten. Die Stadt müsse dafür sorgen, dass der zulässige Höchstwert bis in zwei Jahren eingehalten werde. Die Stadt Sursee wehrte sich dagegen mit dem Argument, sie sei nicht Eigentümerin der Wasser­anlagen. Das Kantonsgericht Luzern wies die Beschwerde der Stadt ab. Die Gemeinden seien verpflichtet, für sau­beres Wasser zu sorgen. 

Kantonsgericht Luzern, Urteil 7H 21 45 vom 28. Januar 2022