Ein Hausbesitzer aus dem Kanton St. Gallen fütterte im Winter täglich Wildvögel. Dies zog auch viele Alpendohlen an. Ein Nachbar klagte gegen den Vogelfreund. Das Gericht verbot diesem, Wildvögel zu füttern. Es verursache übermässigen Lärm und Schmutz. Der Grundeigen­tümer wehrte sich gegen das aus seiner Sicht «unverhältnismässige» Verbot. Das Kantonsgericht St. Gallen kam dem Mann entgegen. Es sei einzig erwiesen, dass Alpendohlen übermässig Schmutz und Lärm verursachten. Daher werde das Fütterungsverbot auf Alpendohlen beschränkt. Ein Vogelhäuschen für kleine Vögel dürfe der Mann aber aufstellen.

Kantonsgericht St. Gallen, Urteil BO.2019.11 vom 17. Dezember 2020