Ein Angestellter einer Garage aus dem Kanton Waadt musste einen Ersatz-­Porsche von einem Kunden zurück in die Garage bringen. Unterwegs wurde er  geblitzt. Statt den erlaubten 60 km/h war der Mann mit 136 km/h unterwegs. Der Vorgesetzte entliess den Mitarbeiter zwei Tage später fristlos. Der Angestellte kritisierte, die fristlose Kündigung sei ohne vorgängige Mahnung ungerechtfertigt. Die Zivilgerichte in Lausanne und das Bundesgericht sahen es anders. Der Mann habe während der Arbeit eine schwere Verfehlung begangen. Dabei habe er andere Personen und das Eigentum der Garage gefährdet. Eine weitere Beschäftigung sei unzumutbar und die fristlose Entlassung gerechtfertigt. 

Bundesgericht, Urteil 4A_54/2020 vom 25. März 2020