Ein Bankangestellter aus Zug wurde fristlos entlassen. Sein Chef warf ihm vor, er habe einen Mitarbeiter zu Straf­taten angestiftet. Dieser habe für den Entlassenen privat Pakete von Deutschland in die Schweiz gebracht, ohne sie zu verzollen. Der Manager wehrte sich erfolgreich gegen die fristlose Entlassung. Das Kantons- und das Obergericht Zug waren sich ­einig: Es sei nicht verboten gewesen, die Pakete mit Warenwerten bis 300 Franken ohne Verzollung über die Grenze bringen zu lassen. Zudem habe die Bank den Angestellten vor seiner Entlassung nicht mit den Vorwürfen konfrontiert und angehört. Die Bank muss dem Entlassenen eine Entschädigung und Schadenersatz von 328 000 Franken zahlen und ihm ­Firmenaktien übertragen.

Obergericht Zug, Urteil Z1 2021 11 vom 25. Oktober 2022