Eine Frau liess sich 2007 im Kanton Bern eine Hüftprothese des Herstellers Johnson & Johnson implantieren. Danach litt sie an Schmerzen und musste die Prothese nach drei Jahren auswechseln. Die ­Patientin forderte vom Hersteller rund 120 000 Franken Schadenersatz und 21 141 Franken Genug­tuung. Das Regionalgericht in Bern wies die Klage ab. Das Obergericht Bern dagegen hiess die Berufung der Frau teilweise gut. Grund: Eine Hüftprothese müsse den Gesundheitszustand eines Patienten mindestens zehn Jahre lang wesentlich verbessern. Die verwendete Prothese habe bei rund der Hälfte der Patienten Probleme verursacht und sei nach fünfeinhalb Jahren vom Markt genommen worden. Sie sei fehlerhaft. Nun muss das Regionalgericht in Bern prüfen, ob die restlichen Voraussetzungen für eine Haftung erfüllt sind.

Obergericht Bern, Urteil ZK 20 399 vom 26. November 2021