Ein Berner Chirurg entfernte einem ­Patienten ein Stück des Dickdarms. Zwei Tage später klagte der Mann trotz Schmerzmittel über Bauchweh. Der Arzt untersuchte die Blutwerte und machte eine Computertomografie. Er bemerkte nichts Auffälliges und verordnete erneut  Schmerzmittel. Am nächsten Morgen lag der Patient tot im Bett. Die Obduktion ergab, dass die Naht des Darms geplatzt  und der Patient an einer Bauchentzündung gestorben war. Mehrere Gutachten kamen zum Resultat, dass der Arzt die Resultate der Computertomografie falsch interpretiert hatte. Das Regionalgericht verurteilte den Chirurgen wegen fahr­lässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe. Das Obergericht Bern­ ­er­höhte die Strafe auf 50 Tagessätze zu 120 Franken. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil.

Bundesgericht, Urteil 6B_63/2020 vom 10. März 2021