Zwei Frauen lebten in Genf in eingetragener Partnerschaft. Nach zwei künst­lichen Befruchtungen gebar die eine Frau drei Kinder. Das Paar trennte sich und löste die eingetragene Partnerschaft auf. Das Familiengericht Genf sprach der Ex-Partnerin der Mutter ein Besuchsrecht für die Kinder zu. Das Kantons­gericht Genf strich dieses auf Beschwerde der Mutter hin. Das Bundesgericht kippte den Entscheid erneut und sprach der Ex-Partnerin ein Besuchsrecht zu. Bei ­einer besonders nahen Beziehung könnten auch andere Bezugspersonen als ein Vater oder eine Mutter ein Besuchsrecht erhalten. Das sei im Interesse der Kinder. 

Bundesgericht, Urteil 5A_755/2020 vom 16. März 2021