Ein 32-jähriger Mann aus dem Kanton ­Zürich zog sich bei einer Bergtour im Berner Oberland Erfrierungen an der rechten Hand zu. Zwei Finger wurden amputiert. Der Berggänger war über den Arbeitgeber bei der Axa für Freizeit­un­fälle versichert. Diese verweigerte die Leistung. Es liege kein Unfall vor. Das ­Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hiess die Beschwerde gut. Wettereinwirkungen wie Hitze und Kälte seien zwar in der Regel kein Fall für die Unfallversicherung. In diesem Fall lägen jedoch unerwartete Umstände vor wie der Bruch des Steigeisens und der Verlust des Handschuhs. 

Sozialversicherungsgericht Zürich, UV.2021.00244 vom 3. August 2022