Ja. Im Strafregister eingetragen werden Urteile wegen Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind Taten, bei denen eine Freiheitsstrafe von über drei Jahren droht. Bei Vergehen sind Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen möglich.

Diebstahl wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sanktioniert. Deshalb wird das Delikt Ihres Freundes im

Strafregister eingetragen. Ein Eintrag im Strafregister bleibt jedoch nicht ewig bestehen, sondern wird früher oder später wieder

gelöscht. Bei Geld- und bedingten sowie bei unbedingten Freiheitsstrafen unter einem Jahr erfolgt die Löschung nach zehn

Jahren.