Ja. Stirbt ein Lediger ohne Nachkommen, so geht sein gesamter Nachlass an den elterlichen Stamm. Mutter und Vater erben je die Hälfte. Sind diese bereits verstorben, treten ihre Nachkommen, also die Geschwister des Verstorbenen, an deren Stelle. 

Sie haben also einen ­Anspruch auf einen Sechstel der Hinterlassenschaft ­Ihres Halbbruders: Die Hälfte geht an den Stamm seiner Mutter, die andere an den des Vaters. Davon haben Sie als eines von drei Erbberechtigten einen Drittel zugut. 

Wichtig ist aber: Das gilt nur, wenn Ihr Halbbruder kein Testament hinter­lassen hat, in dem er etwas anderes anordnete. Denn Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. Wer ledig stirbt, keine Nachkommen hat und auch ­keine Eltern mehr hinter­lässt, kann in einem Testament über sein ganzes Vermögen frei verfügen.