Ein Autofahrer fuhr in Basel mit einem halben Meter Abstand und einer Geschwindigkeit von 30 bis 35 km/h seitlich an einem Fussgänger vorbei. Dieser war daran, einen Lieferwagen aus einer Einfahrt auf die Strasse zu lotsen. Der Fussgänger machte eine unkontrollierte Bewegung, wurde vom Auto am Bein ­erfasst, stürzte und verletzte sich. Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte den Autofahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten das Urteil. Der Lenker hätte im Schritttempo oder mit mehr Abstand fahren müssen.

Bundesgericht 6B_239/2022 vom 22. März 2023