Ja. Eine solche Regelung mag zwar ungerecht erscheinen. So hat beispielsweise ein Mitarbeiter mit einem chronischen Leiden kaum eine Chance, diesen Null-Absenz-Bonus zu erhalten. Eine vertragliche Klausel, die den Angestellten bei Erreichen gewisser Zielsetzungen die Auszahlung eines Bonus in Aussicht stellt, ist aber zulässig und auch verbreitet. Denn der Bonus stellt nichts anderes als ein Dank für höhere Leistungen dar.