Nein.  Sie haben zwar ein alleiniges Benützungsrecht an Ihrem Gartenanteil. Doch gehört dieser nicht ­Ihnen, sondern zu den gemeinschaftlichen Teilen. Sieht das Reglement nichts anderes vor, benötigen Sie für bauliche Veränderungen die Erlaubnis der anderen Stockwerkeigentümer. Ohne deren Einwilligung dürfen Sie Ihren Gartenanteil nur mit den üblichen Einrichtungen ausstatten, wie etwa Blumentöpfe. Stellen Sie eigenmächtig ein Saunahäuschen auf, kann die Gemeinschaft jederzeit die Wiederher­stellung des ursprünglichen Zustandes verlangen.