Nein. Dem Vermieter ist es nicht erlaubt, einem säumigen Zahler eigenmächtig Strom, Wasser oder die Heizung abzustellen. Dem Mieter können sie aber schriftlich eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen ansetzen und ihm gleichzeitig androhen, den Mietvertrag zu kündigen, falls er die Frist nicht einhält. Bezahlt der Mieter nicht innert der ihm gewährten Frist, können Sie ihm mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das nächste ­Monatsende kündigen und für die ausstehenden Mietzinse die Betreibung einleiten. Bei einer ausserordentlichen Kündigung wegen Zahlungsrückstandes kann der Mieter das Vertragsverhältnis nicht erstrecken lassen – auch wenn er in einer Notlage wäre.