Ein Getränkehändler aus dem Wallis verkaufte ein Bier mit dem Namen «Saas das Bier». Auf der Etikette war ein Walliser Stern abgebildet. Doch das Bier wurde nicht im Saaser-Tal, sondern in Bern gebraut. Der Lebensmittelkontrolleur verbot die weitere Verwendung des Walliser Ortsnamens und des Sterns. Der Bierhändler wehrte sich dagegen ohne Erfolg bis vor Bundesgericht. ­Dieses entschied: Eine Etikette darf die ­Kunden nicht täuschen. Die falsche ­Herkunftsangabe sei irreführend, selbst wenn auf dem Etikett der wahre Herkunftsort abgedruckt werde.

Bundesgericht, Urteil 2C_322/2021 vom 20. August 2021