Ein Angestellter einer Walliser Firma kündigte seine Stelle. Drei Tage später entliess ihn der Betrieb fristlos. Begründung: Er habe Mitarbeiter aufgefordert, ebenfalls zu kündigen. So habe er die Zukunft des Betriebs gefährdet. Vor ­Gericht zeigten Zeugenbefragungen: Der Angestellte hatte nur zwei anderen Angestellten geraten, die Stelle zu wechseln.

Das reicht gemäss Urteil nicht für eine fristlose Entlassung. Das kantonale Arbeitsgericht und das Kantonsgericht Wallis sprachen dem Angestellten wegen der ungerechtfertigten fristlosen Entlassung 8571 Franken Entschädigung zu.

Kantonsgericht Wallis, Urteil C1 23 51 vom 25. Juli 2023