Eine 30-jährige Aargauerin fuhr in ­Österreich mit 162 Kilometern pro ­Stunde statt der erlaubten 100 auf der Autobahn. Die Salzburger Strafbehörde büsste sie mit 400 Euro und entzog ihr den Fahrausweis für zwei Wochen. Das Aargauer Stras­senverkehrsamt verlängerte den Entzug auf drei Monate. Die Frau wehrte sich vor Verwaltungsgericht und vor Bundesgericht. Beide Gerichte wiesen die Beschwerde ab. Die Regel, dass ausländische Ausweisentzüge in der Schweiz nicht verlängert werden dürften, gelte nur beim erstmaligen Entzug.  Der Frau war vor zehn Jahren schon einmal der Ausweis entzogen worden. 

Bundesgericht, Urteil 1C_653/2021 vom 24. August 2022