Ein Mann aus dem Baselbiet kaufte in Deutschland eine Stahlhalle. Er beauftragte eine Baufirma, die Halle abzubauen und in die Schweiz zu transportieren. Die Parteien vereinbarten das Honorar nicht genau. Der Auftraggeber leistete mehrere Akontozahlungen. Umstritten blieb ein Betrag von 150 000 Franken, den die Baufirma verrechnete. Das zuständige ­Zivilgericht in Arlesheim BL liess per Gutachten die üblichen Stundenansätze ermitteln und sprach der Firma 18 000 Franken zu. Für nicht visierte Rapporte erhielt sie kein Geld. Das Kantonsgericht bestätigte den Entscheid.  

Kantonsgericht Baselland, Urteil 400 21 95 vom 9. November 2021