Ein Anwalt vertritt den Haftpflichtversicherer des fehlbaren Lenkers, die Zürich-Versicherung. Auch die Klägerin ist durch einen Anwalt vertreten. Der Unfall selbst kommt in der Verhandlung vor dem Einzelrichter kaum zur Sprache.

Das liegt daran, dass der Hergang unbestritten ist: Ein Fussgänger wollte die Strasse überqueren, worauf ein Audi-Lenker vor dem Zebrastreifen anhielt. Die klagende Ärztin sass auf dem Beifahrersitz. Der Fahrer...