Eine Mieterin aus dem Kanton Solothurn beschwerte sich ständig über ihre Mitmieter. Der Vermieter mahnte die Frau, sie müsse die Privatsphäre der Nachbarn achten, sonst müsse er ihr kündigen. ­Anderthalb Monate später kündigte der Vermieter die Wohnung. Die Mieterin wehrte sich ohne Erfolg bis vor Bundesgericht. Die Frau habe die Mitmieter trotz Abmahnung übermässig kontrolliert und angebliche Verstösse gegen die Hausordnung gemeldet. Dabei habe sie diffamierend über das Privatleben der Mitmieter berichtet. 

Bundesgericht, Urteil 4A_621/2019 vom 26. Februar 2020