Eine Zuger Firma erhielt einen Zahlungsbefehl über 30'000 Franken. Laut Gesetz kann man sich innert zehn Tagen mit ­einem Rechtsvorschlag gegen eine Betreibung wehren. Die Firma erhob erst Rechtsvorschlag, als die Frist verstrichen war. Die Chefin reichte mehrere Arztzeugnisse ein, die ihre Arbeitsunfähigkeit bestätigten.

Das Betreibungsamt Ägerital wies den Rechtsvorschlag als verspätet zurück. Das Obergericht und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Die Frau hätte nachweisen müssen, inwieweit die Krankheit sie daran hinderte, den Rechtsvorschlag rechtzeitig einzureichen. Die Zeugnisse waren zu unbestimmt.

Bundesgericht, Urteil 5A_107/2024 vom 16. Februar 2024