Ein Angestellter war drei ­Monate arbeitsunfähig. Die Krankentaggeldversicherung verweigerte Taggelder, weil der Mann nur ein Arbeitszeugnis, aber keinen Arztbericht vorgelegt habe. Das Regional­gericht in Thun sprach dem ­Angestellten dagegen Taggelder in der Höhe von 20 643 Franken zu. Ein Arztzeugnis genüge laut Versicherungsbedingungen als Nachweis für die ­Krankheit. Das Berner Obergericht und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid.

Bundesgericht, Urteil 4D_7/2021 vom 12. April 2021