Ja. Bei Krankheit des Angestellten verlängert sich seine Probezeit um die Dauer der Krankheit. Die Probezeit darf zwar vertraglich auf höchstens drei Monate ausgedehnt werden. Krankheit, Unfall, Militär- und Zivildienst werden allerdings gemäss Gesetz nicht dazu gerechnet. Deshalb kann die Probezeit in diesen Fällen über die dreimonatige Maximalfrist hinaus andauern.