Eine Angestellte einer Neuenburger Firma arbeitete 17 Jahre Vollzeit. Dann kündigte ihr der Betrieb unter Wahrung der Kündigungsfrist und bot ihr gleichzeitig ein 80-Prozent-Pensum mit einem anteilsmässig tieferen Lohn an. Damit war die Angestellte nicht einverstanden. Sie forderte 58'000 Franken Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung.

Das Neuenburger Regionalgericht sprach ihr eine Entschädigung von 35'000 Franken zu. Doch das Appellationsgericht des Kantons Neuenburg wies die Klage ab. Das Bundesgericht ­bestätigte den Entscheid: Grund für die Kündigung sei die Reorganisation des Betriebs gewesen – diese sei wirtschaftlich gerechtfertigt.

Bundesgericht, Urteil 4A_327/2023 vom 18. Januar 2024