Ein Informatiker arbeitete drei Jahre lang im Homeoffice. Seine Firma hatte ihre Büros aufgegeben. Der Angestellte forderte für die drei Jahre eine Heim­arbeitsentschädigung von 350 Franken pro Monat. Das Unternehmen verweigerte den Spesenersatz mit dem Argument, der Programmierer arbeite auf ­eigenen Wunsch zu Hause. Zudem wohne er in einer 1-Zimmer-Wohnung und habe kein eigenes Büro gemietet. Das Arbeitsgericht Zürich entschied: Der Informatiker arbeite auf Anweisung des Arbeitgebers zu Hause und habe somit Anspruch auf eine Entschädigung. Das Gericht schätzte die üblichen Kosten für den Arbeitsplatz am Stadtrand von ­Zürich auf 313 Franken pro Monat. 

Arbeitsgericht Zürich, Entscheid AN190064 vom 10. November 2020