Der Geschäftsleiter eines Unternehmens aus dem Kanton Waadt kündigte seine Stelle und wollte zu einem anderen ­Betrieb wechseln. Sein ehemaliger Chef rief beim ­neuen ­Arbeitgeber an und ­behauptete wahrheitswidrig, der Angestellte habe am ­alten Ort ungenügende Leistungen erbracht. Darauf kündigte der neue ­Betrieb den Vertrag noch vor Stellen­antritt. Der Entlassene war ­arbeitslos. Er forderte vor Gericht vom früheren ­Arbeitgeber 30 000 Franken für ­den ­ent­gangenen Lohn. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht hiessen die Klage gut. Die unbegründeten Vorwürfe seien ­ehrverletzend gewesen und hätten die Arbeitslosigkeit verursacht.

Bundesgericht, Urteil 4A_231/2021 vom 31. August 2021