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Eine Angestellte arbeitete 13 Jahre bei einer Solothurner Firma. Mehrmals verliess sie den Arbeitsort zu früh, weshalb der Betrieb sie fristlos entliess. Die Frau wehrte sich erfolglos bis vor das Obergericht Solothurn. Gemäss dem Gericht war die fristlose Entlassung gerechtfertigt, zumal der Betrieb die Frau zuvor drei Mal schriftlich verwarnt hatte.
Obergericht Solothurn, Urteil ZKBER. 2023.47 vom 12. Dezember 2023
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