Eine Angestellte arbeitete 13 Jahre bei ­einer Solothurner Firma. Mehrmals verliess sie den Arbeitsort zu früh, ­weshalb der Betrieb sie fristlos entliess. Die Frau wehrte sich erfolglos bis vor das Ober­gericht Solothurn. Gemäss dem Gericht war die fristlose Entlassung gerechtfertigt, zumal der Betrieb die Frau zuvor drei Mal schriftlich verwarnt hatte.

Obergericht Solothurn, Urteil ZKBER. 2023.47 vom 12. Dezember 2023