Eine Frau aus dem Kanton St. Gallen reiste mit der Airline Edelweiss von Kapstadt nach Zürich. Wegen eines Defekts musste die Fluglinie ein Ersatzflugzeug organisieren. Dieses landete in Zürich mit einer Verspätung von über 16 Stunden. Die Passagierin forderte von Edelweiss eine Entschädigung von 600 Euro. Die Airline verweigerte die Zahlung. Sie argumentierte, der Defekt sei nicht vorhersehbar gewesen. Edelweiss zahlte erst, nachdem die Frau beim Kreisgericht Rorschach Klage eingereicht hatte. Das Gericht verpflichtete die Airline zudem, die Gerichtskosten und Prozessentschädigung an die Frau zu übernehmen. 

Kreisgericht Rorschach, Urteil VV.2019.18 vom 12. September 2019