1 Muss man eine Vollmacht beurkunden lassen?

Nein. Eine Vollmacht ist sogar mündlich gül­tig. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich aber, eine Vollmacht schriftlich zu verfassen.

2 Was sollte in der Voll­macht mindestens stehen?

Zu erwähnen sind der Vollmachtgeber und der Vollmachtnehmer – sowie für welche Angelegenheit(en) die Vollmacht erteilt wird. Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers sollten ebenfalls nicht fehlen. Ein Muster findet sich unter folgendem Link: www.ktipp.ch/artikel/d/wie-muss-die-vollmacht-aussehen.

3 Kann eine Vollmacht für ein einzelnes Ge­schäft erteilt werden?

Ja. Man kann nur für ein ­bestimmtes Rechtsgeschäft eine Vollmacht erteilen, beispielsweise für den Verkauf einer Liegenschaft. Dies im Gegensatz zur Generalvollmacht, die für sämtliche Rechtsgeschäfte des Vollmachtgebers gilt.

4 Kann eine Vollmacht für den Fall erteilt werden, dass der Vollmachtgeber urteils­unfähig wird?

Nein. Seit Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts am 1. 1. 2013 ist dies nicht mehr zulässig. Für ­einen solchen Fall muss ein Vorsorgeauftrag erteilt werden (siehe www.saldo.ch/artikel/d/10-fragen-zum-vorsorgeauftrag).

5 Kann eine Vollmacht für die Errichtung eines Testaments erteilt werden?

Nein. Beim Errichten eines Testament handelt es sich – wie auch beim Abschluss ­eines Erbvertrages, der Verlobung und der Heirat – um ein höchstpersönliches Recht, das keine Vertretung und Vollmachterteilung zulässt.

6 Kann man auch mehrere Personen bevoll­mächtigen?

Ja. Man kann in einer Einzelvollmacht eine einzelne Person bevollmächtigen oder mit einer Kollektivvollmacht gleich mehrere Bevollmächtigte bestimmen. Diese dürfen dann nur kollektiv handeln.

7 Muss man eine Vollmacht an einem bestimmten Ort aufbewahren?

Nein. Der Inhaber der Vollmacht kann sie aufbewahren, wo er will. Es gibt weder eine Vorschrift zum Aufbewahrungsort noch eine offizielle Aufbewahrungsstelle.

8 Wann erlischt eine Vollmacht?

Die Vollmacht erlischt, wenn der Vollmachtgeber oder der Bevollmächtigte stirbt, handlungsunfähig wird oder Konkurs geht. Der Vollmachtgeber kann eine Vollmacht jederzeit ­widerrufen, und dies ohne Begründung.

9 Kann eine Vollmacht auch über den Tod hinaus gültig sein?

Ja, wenn dies in der Vollmacht so festgelegt ist.

10 Muss eine schrift­liche Vollmacht nach Beendigung zurück­gegeben werden?

Ja. Wurde die Vollmacht schriftlich verfasst, muss der Bevollmächtigte diese nach Erlöschen dem Vollmachtgeber zurückgeben oder gerichtlich hinter­legen.